Lichtsignalanlagen für Gehörlose
Folgende Schritte sind für die Beantragung von Hilfsmitteln bei der Krankenkasse nötig:
- Rezept / Verordnung vom HNO Arzt einholen
- Eine Kopie des Rezeptes an uns senden auch gern per E-Mail an info@hoerwerkstatt.de
- Wir reichen die Kopie des Rezeptes / Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und warten die Genehmigung ab.
- Sobald uns die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen die Entscheidung sprich die Finanzierungshöhe Ihrer Krankenkasse mit.
- Wenn Sie damit einverstanden sind, erhalten Sie die Ware von uns zugesandt.
- Die unterschriebene Empfangsbestätigung und das ORIGINAL Rezept / Verordnung senden Sie bitte an uns zurück.
- Wir berechnen Ihnen gegenüber die gesetzliche Zuzahlung für Heil- & Hilfsmittel und unsere Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR.
Hinweis: Die Bearbeitungsgebühr entfällt wenn Sie mit allen Unterlagen und Ihrer Cipkarte bei uns im Ladengeschäft vorbeikommen. (Zuvor bitte Termin vereinbaren.)
Terminvereinbarung im Ladengeschäft Dresden unter 0351 - 288 29 55 oder info@hoerwerkstatt.de
Georg-Palitzsch-Str. 12 | Gesundheitszentrum DD-Prohlis | 01239 Dresden
Terminvereinbarung im Ladengeschäft Pirna unter 03501 - 506 26 50 oder info@hoerwerkstatt.de
Lange Straße 27 | In der Pirnaer Altstadt | 01796 Pirna